Wir sind stolz darauf, unsere Beschaffungsprozesse auf partnerschaftliche, nachhaltige und verantwortungsvolle Weise zu gestalten. Durch die Einhaltung von Compliance-Standards stellen wir sicher, dass unsere Einkäufe ethisch und rechtlich einwandfrei sind. Die Entwicklung unserer Lieferantenbeziehungen liegt uns dabei besonders am Herzen, da wir langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften aufbauen möchten, von denen beiden Seiten profitieren. Neben diesen Punkten legen wir großen Wert auf Qualität, Innovation und Transparenz in unserem Einkaufsprozess, um unseren Kunden stets die besten Produkte anbieten zu können.
Direkter Einkauf
Der direkte Einkauf beschafft alle Materialien, die direkt in unsere Produkte einfließen. Dies umfasst im Wesentlichen die Beschaffung von Rohstoffen und Verpackungen. Die Rohstoffe sind entscheidend für den Geschmack und die Qualität unserer erfolgreichen alkoholischen und alkoholfreien Getränke. Die hochwertigen und ansprechenden Verpackungen sorgen neben der optimalen Verkaufsunterstützung am Point of sale auch für die Lebensmittelsicherheit, die Transportfähigkeit unserer Produkte.
Indirekter Einkauf
Der indirekte Einkauf trägt dazu bei all die Waren und Dienstleistungen zu beschaffen, die nicht mit dem Endprodukt unserer Getränke in Verbindung gebracht werden. Der Einkauf von indirekten Materialen / Dienstleistungen beginnt bei dem Einkauf von Anlagen und Maschinen, Bauleistungen, IT, Marketingleistungen etc. ; geht weiter über die Beschaffung jeglicher Dienstleistungen bis hin zur Logistik. Wir tragen dafür Sorge, dass ein reibungsloser Betrieb unserer Unternehmensgruppe gewährleistet ist.
Qualität
Qualität ist für uns ein zentrales Merkmal, das wir in all unseren Produkten und Dienstleistungen gewährleisten möchten. Daher haben wir uns dazu verpflichtet, strenge Qualitätsstandards einzuhalten und uns kontinuierlich zu verbessern. Als Unternehmen legen wir großen Wert darauf, dass unsere Lieferanten denselben hohen Qualitätsanspruch erfüllen, den wir auch an unsere eigenen Produkte und Dienstleistungen stellen.
Ein wichtiger Teil unseres Qualitätsmanagementsystems sind Zertifizierungen wie das „IFS Food“ – Audit, die unsere hohen Qualitätsansprüche und unsere Bemühungen um Lebensmittelsicherheit und Produktsicherheit immer wieder bestätigen. Diese Zertifikate sind eine Verpflichtung zur Exzellenz und bieten unseren Kunden die Gewissheit, dass sie Produkte von höchster Qualität erhalten.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit im Einkauf ist mehr als nur ein Schlagwort, es ist eine Verpflichtung die sowohl ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Als Unternehmen ist es unsere Verantwortung, unsere Beschaffungsprozesse auf nachhaltige Weise zu gestalten. Von der Auswahl umweltfreundlicher Materialien bis zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten streben wir danach einen positiven Beitrag zur Umwelt und Gesellschaft zu leisten. Gemeinsam können wir durch verantwortungsbewusste Entscheidungen und innovativen Ansätzen einen positiven Einfluss in Bezug auf Nachhaltigkeit ausüben. Bitte melden Sie sich gern mit Ihren Ideen bei uns.
Verantwortung
Alle wichtigen Informationen zum Verhaltenscodex, Code of Conduct und Lieferkettengesetz finden Sie hier
EKBs / AGBs
Diese stellen die rechtlichen Grundlagen unserer Zusammenarbeit dar und regeln unter anderem Vertragsbedingungen, Liefer- und Zahlungsmodalitäten sowie Gewährleistungs-, und Haftungsfragen. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit unseren Richtlinien vertraut zu machen, um eine transparente und reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (s. Kontaktadresse).
AGBs der Paulaner Brauerei Gruppe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die AGB für das Beschaffungswesen der:
- Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA
- Hacker-Pschorr Bräu GmbH
- Auerbräu GmbH
- Rosenheimer Spezialitätenbrauerei GmbH
- Weißbierbrauerei Hopf GmbH
- Paulaner Franchise & Consulting GmbH
- Brauerei im Eiswerk GmbH
- Paulaner Getränke und Service Gesellschaft mbH
- Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co. KG
- FGS Baar Getränke GmbH
- Südstar Getränke GmbH
- Biedermann Getränke GmbH & Co. KG
- Privatbrauerei Hoepfner GmbH
- Privat-Brauerei Schmucker GmbH
- Fürstliche Brauerei Thurn und Taxis Vertriebsgesellschaft mbH
AGBs für Kunden
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen den nachfolgend genannten Brauereien der Paulaner Brauerei Gruppe (Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA, Hacker-Pschorr Bräu GmbH, Auerbräu GmbH, Rosenheimer Spezialitätenbrauerei GmbH, Fürstliche Brauerei Thurn und Taxis Vertriebsgesellschaft mbH, Weißbierbrauerei Hopf GmbH) – nachstehend jeweils einzeln als „Brauerei“ bezeichnet – und ihren Kunden, sofern keine andere individuelle Vereinbarung in Schriftform vorliegt. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
II. Angebote/Bestellungen/Vertragsschluss
Angebote der Brauerei, insbesondere Mengen-, Preis- und Lieferzeitangaben, sind freibleibend.
Auf Angebote/Bestellungen des Kunden kommt ein Liefervertrag erst durch eine in Textform (§ 126 b BGB) erfolgte Annahme seitens der Brauerei, sofern keine andere Form vereinbart oder vorgeschrieben ist, oder bei erfolgter Lieferung zustande.
III. Qualität, Lieferung
Die Produkte der Brauerei sind in einwandfreier Qualität und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hergestellt worden.
Lieferungen (einschließlich Abholung ab Brauereirampe) erfolgen unmittelbar durch die Brauerei oder durch beauftragte Dritte (z. B. Getränkefachgroßhändler oder Transportunternehmen).
Bier und andere gelieferte Getränke sind vom Kunden frostsicher, hitze-, staub- und lichtgeschützt zu lagern und/ oder zu befördern.
IV. Mängel, Haftung
Mängel hinsichtlich Qualität, Bruch, gelieferter Menge oder Falschlieferung sind unverzüglich nach Warenempfang vom Kunden zu untersuchen und im Falle offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich oder in Textform gegenüber der Brauerei zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich oder in Textform gegenüber der Brauerei zu rügen. Bei Nichtbeachtung vorstehender Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten haftet die Brauerei wegen dieser Mängel nicht. Produkte mit Qualitätsmängeln wird der Kunde nicht in Verkehr bringen bzw. nach bereits erfolgter Weitergabe – auf Aufforderung durch die Brauerei – von seinen Abnehmern zurücknehmen und weitere Maßnahmen mit der Brauerei abstimmen.
Die Brauerei haftet im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, ferner bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, soweit es sich um vertragstypische und vorhersehbare Schäden handelt, sowie bei schuldhafter Herbeiführung einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Haftung der Brauerei für Qualitätsmängel jedenfalls ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der Brauerei nach vorstehendem Absatz begrenzt ist, gilt dies auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Brauerei.
Die Brauerei haftet nicht für Mängel und Schäden, die auf die Beförderung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte oder auf eine unsachgemäße Lagerung durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte zurückzuführen sind.
V. Preise, Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug
Alle durch die Brauerei erfolgenden Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den am Tage der Belieferung bzw. Leistung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Listenpreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisänderungen, zu denen die Brauerei jederzeit berechtigt ist, werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Brauerei ist bemüht, Preisänderungen so früh wie möglich anzukündigen.
Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt (per Post oder elektronischer Übermittlung wie E-Mail oder EDI-Nachricht) sofort rein netto fällig und ohne Abzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens zahlbar. Bei Bezahlung durch Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Zentralregulierers, erlischt die Kaufpreisschuld erst mit vollständiger Zahlung und Geldeingang bei der Brauerei.
Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die Brauerei das Recht, Barzahlung zu verlangen oder weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen.
Der Kunde ist verpflichtet, Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen, einschließlich solcher für Leergut, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Andernfalls gelten die Saldenbestätigungen und Abrechnungen als genehmigt, wenn die Brauerei den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit in der Saldenbestätigung oder in der Abrechnung hingewiesen hat.
Der Kunde kann mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Brauerei behält sich an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, das Eigentum vor.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch Dritten zur Sicherung übereignet werden. Die Erlaubnis der Weiterveräußerung erlischt im Falle des Zahlungsverzuges.
Die Ansprüche des Kunden gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung, dem Untergang, der Zerstörung oder der Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung an und ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, die ihr durch den Kunden – unter Zurverfügungstellung der zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen – zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.
Die Brauerei wird eine ihr zustehende Sicherheit – bei mehreren Sicherheiten nach Auswahl der Brauerei – auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren erzielbarer Wert die bestehenden Forderungen der Brauerei um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.
VII. Leergut
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenkennzeichnung, -beschriftung oder –etikettierung versehene Leergut (Mehrwegleergut mit Ausnahme von Einheitsleergut [Einheitsflaschen und Paletten], wie insbesondere Kästen, [Individual-]Flaschen, Fässer, Getränkecontainer) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung leihweise überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.
Einheitsleergut wird dem Kunden als Sachdarlehen überlassen.
Für das Leergut ist vom Kunden Pfand in branchenüblicher Höhe zu bezahlen. Die Brauerei stellt die Pfandbeträge für das Leergut zusammen mit dem Kaufpreis für die Ware zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung. Die Pfandbeträge sind zusammen mit der Umsatzsteuer zur Zahlung fällig. Die bezahlten Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit und werden für zurückgegebenes unbeschädigtes Leergut zuzüglich Umsatzsteuer erstattet oder gutgeschrieben. Die Pfandbeträge gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.
Das Leergut ist unverzüglich nach Wegfall des Verwendungszwecks vollständig und unbeschädigt zurückzugeben, bei Selbstabholung zurückzubringen. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen.
Einheitsleergut ist in gleicher Art, Menge und Güte unverzüglich nach bestimmungsgemäßer Verwendung zurückzugeben.
Die Brauerei kann die Rücknahme nicht gebrauchsfähigen Leerguts ablehnen.
Der Kunde bemüht sich, nur Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sortiertes Mehrwegleergut) zurückzugeben.
Für nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut kann die Brauerei pauschalen Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Neupreises, gegebenenfalls abzüglich eines im Einzelfall nach billigem Ermessen der Brauerei zu bestimmenden Abschlags „alt für neu“, und abzüglich des vom Kunden bezahlten Pfandes verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die verlangte Pauschale.
VIII. Datenschutz
Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass – bei Belieferung durch einen Dritten, z. B. Getränkefachgroßhändler – der Dritte Lieferdaten, insbesondere die vom Kunden bei ihm bezogenen Mengen an Produkten der Brauerei (einschließlich anderer Marken der Unternehmensgruppe Paulaner) an die Brauerei meldet.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Brauerei gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand Juli 2017
AGBs als Download
Logistik
Die strategische optimale Position an der A99 München West ermöglicht es uns, ein effizientes Logistikkonzept zu leben. Bitte beachten Sie, dass auf unserem Gelände eine Warnwesten- und Sicherheitsschuhpflicht besteht, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Erfahren Sie hier mehr über unser Logistikkonzept und wie Sie unsere Anforderungen optimal erfüllen .
Anfahrtsbeschreibung Paulaner Brauerei
Anfahrtsbeschreibung und Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten
In der Zufahrt der Brauerei sind keine Warteplätze vorhanden. Wenn Sie zu früh eintreffen, nutzen Sie bitte die umliegenden Autobahnparkplätze.
Werksregeln
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sicherheitshinweise der Paulaner Brauerei Gruppe
Ladungssicherung
Ladung, die im öffentlichen Straßenverkehr transportiert wird, ist immer zu sichern. Dazu hat der Gesetzgeber drei Verantwortliche bestimmt: den Fahrzeughalter (§30/31 StVZO), den Fahrer (§23 StVO) und den Verlader (§22 StVO). Diese Regelung gilt unabhängig davon, unter welchen handelsrechtlichen Vertragsbedingungen abgeholt oder angeliefert wird. Der §22 StVO legt auch die Mindestanforderungen fest: Im Falle einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung darf die Ladung nicht verrutschen, umfallen, herabfallen, hin- und herrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Die VDI-Richtlinie 2700ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ enthält dazu die notwendigen technischen Vorgaben.
Bei der Anlieferung hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass die für Paulaner bestimmten Waren ohne Gefahr für alle Beteiligten entladen werden können. Nach der Teilentladung liegt es auch in seiner Verantwortung die verbleibenden Ladegüter so zu sichern, dass die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700ff. eingehalten werden. Dies gilt auch für Ladegüter (Retouren), die aus verschiedenen Gründen zurückgegeben werden. Sofern es aufgrund der Lastverteilung erforderlich ist, kann – nach Absprache mit dem Mitarbeiter des Wareneingangs – ein Umladen unter der Verantwortung des unmittelbaren Besitzers der Ware vorgenommen werden. Der ausführende Paulaner-Mitarbeiter ist der Erfüllungsgehilfe des Besitzers. Sofern sich der Fahrer weigert oder die Ladungssicherungsmaßnahmen unzureichend sind, behalten wir uns vor, den jeweils Verantwortlichen darüber zu informieren.
Ablauf Yard-Management
Bei Anlieferungen ist der Hofablauf wie folgt:
Ablauf für Lieferungen als Download
Zeitfenster
Für Anlieferungen muss ein Zeitfenster gebucht werden. Das gebuchte Zeitfenster ist verbindlich, mit einer Toleranzzeit von +/- 15 Minuten. Lkw, die außerhalb dieser Zeit kommen, benötigen ein neues Zeitfenster. Bei absehbaren Verspätungen nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt auf, so dass im Rahmen der Möglichkeiten schon vor der Ankunft ein neues Zeitfenster gebucht werden kann.
Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
Bei der Rechnungsstellung und den Zahlungsbedingungen handelt es sich um wichtige Aspekte im Geschäftsalltag. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen, um einen reibungslosen Prozess gewährleisten zu können
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter einkauf(at)paulaner.de