Informationen Paulaner Einkauf
Hier finden Sie alle relevanten Hinweise zur Lieferung in unsere Brauerei in München-Langwied und zur Paulaner Verwaltung Ohlmüllerstraße
Kontakt und Information
Postanschrift (Zentrale)
Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA
Postfach 90 08 10
81508 München
Abhol-/Anlieferadresse
Braustätte und Logistik/Brewery & Logistics
Mälzereistraße 31
81249 München-Langwied
Transportlogistik
E-Mail: transportlogistik@paulaner.de
Telefon: +49 (0) 89 48005-800
Kundenservice national
E-Mail: kundenservice.national@paulaner.de
Telefon: +49 (0) 89 48005-801
Paulaner Einkauf
Ohlmüllerstraße 42
81541 München
E-Mail: einkauf@paulaner.de
Tel.: +49 89 48005-0
Öffnungs- und Abfertigungszeiten
Montag-Freitag: 06:00-22:00 Uhr
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Feiertage in Bayern. Generell haben wir am 24.12. und am 31.12. geschlossen.
Anfahrt Paulaner Verwaltung
Anfahrt Paulaner Brauerei
Anfahrtsbeschreibung und Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten
In der Zufahrt der Brauerei sind keine Warteplätze vorhanden. Wenn Sie zu früh eintreffen, nutzen Sie bitte die umliegenden Autobahnparkplätze.
Werksregeln
Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Sicherheitshinweise als Download
Ladungssicherung
Ladung, die im öffentlichen Straßenverkehr transportiert wird, ist immer zu sichern. Dazu hat der Gesetzgeber drei Verantwortliche bestimmt: den Fahrzeughalter (§30/31 StVZO), den Fahrer (§23 StVO) und den Verlader (§22 StVO). Diese Regelung gilt unabhängig davon, unter welchen handelsrechtlichen Vertragsbedingungen abgeholt oder angeliefert wird. Der §22 StVO legt auch die Mindestanforderungen fest: Im Falle einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung darf die Ladung nicht verrutschen, umfallen, herabfallen, hin- und herrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Die VDI-Richtlinie 2700ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ enthält dazu die notwendigen technischen Vorgaben.
Bei der Anlieferung hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass die für Paulaner bestimmten Waren ohne Gefahr für alle Beteiligten entladen werden können. Nach der Teilentladung liegt es auch in seiner Verantwortung die verbleibenden Ladegüter so zu sichern, dass die Vorgaben der VDI-Richtlinie 2700ff. eingehalten werden. Dies gilt auch für Ladegüter (Retouren), die aus verschiedenen Gründen zurückgegeben werden. Sofern es aufgrund der Lastverteilung erforderlich ist, kann – nach Absprache mit dem Mitarbeiter des Wareneingangs – ein Umladen unter der Verantwortung des unmittelbaren Besitzers der Ware vorgenommen werden. Der ausführende Paulaner-Mitarbeiter ist der Erfüllungsgehilfe des Besitzers. Sofern sich der Fahrer weigert oder die Ladungssicherungsmaßnahmen unzureichend sind, behalten wir uns vor, den jeweils Verantwortlichen darüber zu informieren.
Hygienestandard
IFS
Die Paulaner Brauerei ist nach IFS Food (International Featured Standards Food) zertifiziert. Dies ist ein Standard zur Beurteilung der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln. Auf diese Weise garantiert die Paulaner Brauerei, dass nur qualitativ einwandfreie und für den Verbraucher sichere Produkte die Brauerei verlassen. Die im IFS geforderten Standards erstrecken sich von der Anlieferung der Rohstoffe und Materialien bis hin zum Transport der Fertigprodukte.
Alle Transportfahrzeuge werden bei Anlieferung und Abholung grundsätzlich auf verschiedene Parameter wie Fremdgerüche, Staubentwicklung, Feuchtigkeit, Schädlinge, Schimmel und allgemeine Sauberkeit untersucht. Ist ein Fahrzeug im Hinblick auf diese Parameter in keinem einwandfreien Zustand, wird die Ware der Lieferanten nicht angenommen bzw. die auszuliefernde Ware nicht verladen. Alle Überprüfungen werden dokumentiert.
Zeitfenster
Für Anlieferungen muss ein Zeitfenster gebucht werden. Das gebuchte Zeitfenster ist verbindlich, mit einer Toleranzzeit von +/- 15 Minuten. Lkw, die außerhalb dieser Zeit kommen, benötigen ein neues Zeitfenster. Bei absehbaren Verspätungen nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt auf, so dass im Rahmen der Möglichkeiten schon vor der Ankunft ein neues Zeitfenster gebucht werden kann.
Selbstbe- und entladung für heckseitige Abwicklung
Gemäß § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB und den vereinbarten Lieferbedingungen ist der Lieferant als Absender der Waren für die Fahrzeugentladung der angelieferten Waren und die Beladung von Waren, z. B. von Tauschleergut, zuständig und verantwortlich.
Wir werden das Fahrpersonal des Frachtführers bzw. den selbst anliefernden und abholenden Lieferanten auf die Flurförderzeuge einweisen und einer schriftlichen Arbeitssicherheitsunterweisung in den Sprachen Deutsch, Italienisch, Französisch, Englisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch unterziehen, die vom Fahrpersonal schriftlich zu bestätigen ist.
Es ist absolut notwendig, dass der Fahrer seine eigene persönliche Schutzausrüstung griffbereit hat.
Ablauf Yard-Management
Bei Anlieferungen ist der Hofablauf wie folgt:
Ablauf für Lieferungen als Download
Regelungen
Hier finden Sie die aktuellen Lieferantenvereinbarungen zum Download: